Unsere Website ist nicht für deine Browserversion optimiert.

Seite trotzdem ansehen

Mitte lehnt «Solaroffensive» in vorgeschlagener Form ab

30. Juli 2024 – Die Mitte Basel-Stadt steht dem Ausbau der Photovoltaik-Infrastur im Kanton Basel-Stadt zwar grundsätzlich positiv gegenüber. Die vom Regierungsrat vorgeschlagene «Solaroffensive» ist allerdings der falsche Weg, da sie auf Zwang statt auf Anreize setzt. Die vorgesehenen Massnahmen verstossen zudem in eklatanter Weise gegen übergeordnetes Recht und lassen jegliches ökonomisches Augenmass vermissen.

In ihrer Stellungnahme zum Ratschlag zur «Solaroffensive» bekennt sich die Mitte Basel-Stadt zum Klimaziel Netto-Null bis 2037, das die Stimmberechtigten 2022 in der Kantonsverfassung verankert haben. Für die Mitte ist klar, dass der Photovoltaik (PV) zur Erreichung dieses Ziels eine wichtige Rolle zukommt.

Der vorliegende Ratschlag geht jedoch in eine völlig falsche Richtung. Der Regierungsrat möchte um jeden Preis auf möglichst allen Hausdächern PV-Anlagen zubauen. Das erklärte Ziel ist es, möglichst viel Energie innerhalb der engen Kantonsgrenzen selbst zu produzieren. Dies ist Ausdruck einer merkwürdigen Autarkie-Romantik, die praktisch kaum umsetzbar und ökonomisch völlig ineffizient ist.

Verstoss gegen übergeordnetes Recht

Die geplante Installationspflicht von PV-Anlagen auch auf bestehenden Liegenschaften ist ein schwerwiegender Eingriff in die Eigentumsrechte und verstösst gegen die Wirtschaftsfreiheit. Gebäudeeigentümer sollen dazu verpflichtet werden, PV-Anlagen auf eigene Kosten zu errichten und zu unterhalten, um dann 75% des produzierten Stroms zu einem günstigen Preis ins Netz einzuspeisen. Gebäudeeigentümer werden damit de facto dazu genötigt, eine wirtschaftliche Tätigkeit als Kraftwerksbetreiber aufzunehmen. Dies ist nicht nur ein schwerer Eingriff in die von der Bundesverfassung garantierte Wirtschaftsfreiheit, sondern verstösst auch gegen die ebendort verbürgte Eigentumsgarantie.

Der Ratschlag widerspricht allerdings nicht nur der Bundesverfassung, sondern auch bundesrechtlichen Vorschriften. Dies ist besonders bei denjenigen Massnahmen der Fall, die sich auf Schutz- und Schonzonen sowie denkmalgeschützte Liegenschaften beziehen. Hier werden die gesetzlichen Vorgaben zum Schutz historischer Bauten und Naturräume eklatant missachtet. Dies ist deswegen besonders unverständlich, weil diese Liegenschaften nur einen verschwindend geringen Anteil am PV-Potential im Kanton Basel-Stadt ausmachen. Eine Befreiung dieser Liegenschaften von der PV-Pflicht hätte daher nur einen geringen Einfluss auf die Gesamtproduktion von Solarstrom im Kanton.

Ineffiziente Investitionen

Doch nicht nur rechtliche, sondern auch wirtschaftliche Aspekte sprechen gegen den forcierten Bau von PV-Anlagen noch auf den kleinsten Reihenhaus-Dächern. Besonders Besitzerinnen und Besitzer von kleineren Einfamilienhäusern könnten die Investitionssummen kaum stemmen. Zudem wären die finanziellen Mittel, die für den Bau einer PV-Anlage auf einem nur wenige Quadratmeter grossen Einfamilienhausdach nötig sind, in grösseren Anlagen wesentlich effizienter investiert.

Dieser ökonomische Verhältnisblödsinn liegt auch dem Ansinnen der Regierung zugrunde, 2’000 private Stecker-Solaranlagen (sog. «Balkonkraftwerke») mit 200 Franken je Anlage zu bezuschussen. Diese Balkonkraftwerke leisten keinen signifikanten Beitrag zur Stromproduktion. Aus der Gesamtschau hat ihre Subventionierung bestenfalls symbolischen Wert, entbehrt aber jeglicher wirtschaftlichen Vernunft. Mit den 400’000 Franken, die der Ratschlag für Balkonkraftwerke vorsieht, könnten die IWB über die Beteiligung an industriellen Solarkraftwerken oder anderen Anlagen, die Strom aus erneuerbaren Energien herstellen, wesentlich mehr Kapazitäten bereitstellen, als dies mittels Kleinstkraftwerken auf baselstädtischen Balkonen möglich ist.

«Solaroffensive» von Grund auf überarbeiten

Die Mitte Basel-Stadt erwartet vom Regierungsrat, eine umfassende Kosten-Nutzen-Rechnung vorzunehmen, welche sowohl die Investitionen von Gebäudeeigentümern in PV-Anlagen als auch die direkte oder indirekte Subventionierung dieser Anlagen durch den Staat dem Ausbau von industriellen Solarkraftwerken im In- und Ausland gegenüberstellt. Auf dieser Basis muss die «Solaroffensive» von Grund auf überarbeitet werden. Das Ziel ist ein auf Anreizen basierendes und technologieoffenes Modell, das Eigentumsrechte und Wirtschaftsfreiheit respektiert und in PV-Anlagen auf baselstädtischen Dächern nicht die einzige Möglichkeit zur nachhaltigen Stromproduktion erkennt.

Engagiere dich